Kürzlich hatte ich eine kurze, aber aufschlussreiche Diskussion, deren Inhalt sich zugleich auf andere Gebiete in der Feuerwehr übertragen lässt. Ausgehend vom Grundsatz der umfassenden Erkundung durch den Einheitenführer und den realen Restriktionen einer 360 Grad-Erkundung, z.B. durch die Größe der Einrichtung, der Verbauung etc., stellen UAVs – oder auch Drohnen – eine exzellente, luftgestützte Vervollständigung der Erkundung dar. Einigkeit bestand grundsätzlich über den Einsatz von Drohnen.

Drohne mit Kamera

Ein Hexacopter mit Kamera

Uneinigkeit gab es zuletzt darüber, was die Drohne können muss. Drohnen bei den BOS sind meistens als funkferngesteuerte Quadrocopter, Hexacopter oder Octocopter ausgeführt und haben eine relativ geringe Nutzlast.

Als erstrebenswerte Fähigkeiten standen Dinge wie HD-Kamera, Wärmebildkamera, Gasmessgeräte etc. auf dem Wunschzettel. So sinnvoll diese Fertigkeiten auch sein mögen, wird mit diesen Ambitionen die schnelle, ergänzende und luftgestützte Erkundung ad absurdum geführt. Analog dazu verläuft so manche Diskussion bezüglich der Beladung eines 10-Tonnen-Löschgruppenfahrzeuges, das im Endeffekt schließlich 18 Tonnen wiegt, um es plakativ zu formulieren.

Meine Frage ist, muss eine technische Neuerung stets alles können? Muss das ganze Spektrum technischer Möglichkeiten unverzüglich eingebaut sein, nur weil es momentan „hipp“ ist? Ist es manchmal nicht zielführender sich auf die Kernfähigkeit zu konzentrieren? Im diskutierten Fall der Fähigkeiten einer Drohne hieße das, sich auf das reine Kamerabild festzulegen, um aus der Luft ein Lagebild zu erhalten. Nachrüstungen sind allemal möglich, sollten sich aus dem tatsächlichen Einsatzgeschehen prompt diese technischen Defizite ergeben.