Waldbrandbekämpfung

„Von Beginn an nicht kleckern, sondern klotzen“

Rezension von Vegetationsbrandbekämpfung aus der Reihe Technik – Taktik – Einsatz

Buchcover Vegetationsbrandbekämpfung

Zwischen 2019 und 2020 fiel in Australien eine Fläche von 126.000 km² einer beispiellosen Serie von Buschfeuern zum Opfer. Das entspricht annähernd einem Drittel der Fläche Deutschlands! Die um die Welt flackernden Fernsehbilder schockten die Weltbevölkerung und offenbarten das Ausmaß der bevorstehenden Veränderungen des Weltklimas. Andererseits betonten deutsche „Offizielle“, dass dieses Ausmaß in unseren Breitengraden ausgeschlossen sei – oder im Sinne des Soziologen Ulrich Beck formuliert: Die direkte Erfahrbarkeit fehlt und damit entsteht kein Handlungsdruck. Die Extreme des Jahres 2021 ändern möglicherweise etwas.

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Lesetipp: Waldbränden vorbeugen

Deutschlandfunk hat gestern einen Beitrag zum Thema Wald- und Vegetationsbrände gesendet. Problematisiert werden munitionsbelastete Böden ebenso wie die fehlende Ausbildung bei den deutschen Feuerwehren. Den Beitrag kann man auf der Seite des DLF lesen oder über die DLF Audiothek nachhören. [Monika Dittrich: Der Kampf der Förster und Feuerwehren] More →

Die Fähigkeiten der Gefahrenabwehr müssen sich stärker vernetzen!

Eine Kolumne von Dr. Ulrich Cimolino

In Deutschland sind verschiedene Organisationen für das breite Band der Gefahrenabwehr zuständig. Bisher tun sie das vor allem für sich selbst und nur in relativ wenigen Fällen kommt es zu übergreifenden Einsätzen bzw. abgestimmter Einsatzplanung oder -beschaffung oder gar echter Zusammenarbeit. Eher bekannt ist der Einsatz bei fehlenden Möglichkeiten der anfordernden Behörde bzw. Organisation durch eine andere z.B. im Rahmen der Amtshilfe. Je nach Bundesland kommt es hier in einigen Fällen allerdings zu unterschiedlichen Vorschriften oder deren Auslegungen, wie man es z.B. gerade im Bereich der einsatzbedingten Verkehrsregelung sieht. (In Bayern praktisch mit Aufgabe der Feuerwehr, in anderen Ländern für die Feuerwehr faktisch verboten. Selbst bei der einsatzbedingt ggf. erforderlichen Straßen(voll)sperrung wird teilweise noch diskutiert, ob das für die Feuerwehr überhaupt zulässig wäre…)

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