Eine Kolumne von Dr. Ulrich Cimolino

In Deutschland sind verschiedene Organisationen für das breite Band der Gefahrenabwehr zuständig. Bisher tun sie das vor allem für sich selbst und nur in relativ wenigen Fällen kommt es zu übergreifenden Einsätzen bzw. abgestimmter Einsatzplanung oder -beschaffung oder gar echter Zusammenarbeit. Eher bekannt ist der Einsatz bei fehlenden Möglichkeiten der anfordernden Behörde bzw. Organisation durch eine andere z.B. im Rahmen der Amtshilfe. Je nach Bundesland kommt es hier in einigen Fällen allerdings zu unterschiedlichen Vorschriften oder deren Auslegungen, wie man es z.B. gerade im Bereich der einsatzbedingten Verkehrsregelung sieht. (In Bayern praktisch mit Aufgabe der Feuerwehr, in anderen Ländern für die Feuerwehr faktisch verboten. Selbst bei der einsatzbedingt ggf. erforderlichen Straßen(voll)sperrung wird teilweise noch diskutiert, ob das für die Feuerwehr überhaupt zulässig wäre…)

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