Wer kennt die leidige Diskussion nicht: Als Atemschutzgeräteträger muss man sich spätestens nach drei Jahren zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach G26.3 einfinden und viele von uns kennen den Blick (und die Kommentare) des Arztes, nachdem das Gewicht gemessen wurde. Starres Festhalten an den Aussagen des BMIs ist dann angesagt – unabhängig vom Fitness- und Körperzustand des Feuerwehrangehörigen. Im aktuellen Newsletter (Juni 2016) der HFUK Nord bin ich im Artikel „Belastung und Belastbarkeit von Atemschutzgeräteträgern. Praxistipps und wissenschaftlicher Hintergrund für die Arbeitsmedizinische Bewertung“ über folgende Aussage:
„Eine Ergometrie ausschließlich gemäß des berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes 26 (Atemschutz) durchzuführen und sich allein auf einen Zahlenwert für Physical Working Capacity (PWC) oder Body-Mass-Index (BMI) zu berufen, reiche oftmals nicht aus, um die Eignung der Probanden für die Tätigkeit als Atemschutzgeräteträger angemessen beurteilen zu können.“
Es bleibt zu hoffen, dass, wie im Artikel erwähnt, die Untersuchungsmethodik angepasst, aber gleichzeitig die Untersuchung auch konsequent durchgeführt wird – wer objektiv nicht tauglich ist, der darf das „A“ auch nicht bekommen, auch wenn es der FF an Personal mangelt.