Drohne im Einsatz bei einer Hilfsorganisation. Bild: BBK.

Die vier Phasen der Erkundung erhalten eine zusätzliche Dimension: von oben. Unterstützt werden die Helfer durch Drohnen, derer sich verschiedene Hilfsorganisationen schon seit mehreren Jahren aus eigenem Antrieb heraus als zusätzliches Mittel der Erkundung bedienen. Dass Drohnen ein breitgefächertes Anwendungsspektrum besitzen stand außer Frage. Bisher fehlte bloß eine bundeseinheitliche Richtlinie, die Einsatzgrenzen und Rahmenbedingungen beschreibt.

Einheitliche Regeln

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat nun gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus den Hilfsorganisationen, sowie Fachleuten aus der Luftfahrt Empfehlungen für gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz erarbeitet.

Das Dokument widmet sich verschiedenen Fragen, so u.a. nach

  • Beschreibung von Einsatzmöglichkeiten
  • Rechtlichen Rahmenbedingungen zum Luftrecht, Haftungsrecht sowie Datenschutz
  • Empfehlungen zum Risikomanagement
  • Empfehlungen zu Einsatzorganisation und Einsatzdurchführung
  • Ausbildung

Setzen von Mindesstandards

Das BBK erhofft sich durch die die Anwendung der Empfehlungen, dass Einsatzplanung, Betrieb und Nachbereitung, Aus- und Fortbildung sowie Übung durch die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben oder in deren Auftrag organisationsübergreifend nach bundesweiten Mindeststandards erfolgen und insbesondere der Flugsicherheit Rechnung getragen wird.

Erproben der Regelungen

Die Empfehlungen für gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz befinden sich noch in der Erprobungsphase und sollen hinsichtlich Interoperabilität und Anwendbarkeit im täglichen Einsatzgeschehen erprobt werden. Das BBK betont, dass sich die Rahmenempfehlungen aufgrund von Änderungen in der Rechtslage, Neuerungen auf der EU-Ebene sowie den Erkenntnissen aus der Erprobungsphase noch Anpassungen und Änderungen erfahren wird.

Links

(Dieser Beitrag entstand mit Material aus der Pressemitteilung und von der Webseite des BBK)