Wirksam zum Quartalsbeginn 2/2019

Der GUV (Gemeinschaftliche  Unfallverhütungs Verband) hat am Wochenende die aktuellen Änderungen und Neuerungen der G26.3 für Atemschutzgeräteträger veröffentlicht und das Rollout eingeleitet. Hintergrund ist insbesondere die steigende Anzahl an Krebserkrankungen und das Risiko für Feuerwehrangehörige durch ihre Einsatztätigkeit. In den Medien ist dieses Thema derzeit stark verbreitet (umgangssprachlich: „Feuerwehrkrebs“). Damit verbunden ist eine Unruhe der Diensttätigen und Unsicherheit im Einsatz. Um dem Sorge zu tragen, wurden nun die aktuellen Änderungen in den Katalog der G26.3 übernommen. Als Hintergrund muss erwähnt werden, dass die Vorgaben der Blutabnahme und Laborwerte nicht ausreichen, eine beginnende bösartige Grunderkrankung zu erkennen oder alleinige Blutabnahmen nicht den Charakter einer Vorsorgeuntersuchung übernehmen können. Auch wird gerade bei jungen Frauen auf das auch in den Medien immer häufiger erwähnte Risiko eines Mamma Karzinom (im Volksmund Brustkrebs) und bei den Männern Darm- und Prostata Krebs hingewiesen.

Im Rahmen der Früherkennung in der (Gesamt-)Bevölkerungsmedizin wird durch die Kostenträger auf die Basisuntersuchungen bestanden, welche nun Eingang als Pflichtteil der G26.3 erhalten haben.

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass das Tragen von reinen Filtermasken nicht einer G26.3 bedarf, sondern nur die „einfache“ G26 Untersuchung. Solche Einsätze spielen im deutschen Feuerwehrwesen aufgrund ihrer geringen Anzahl jedoch keine signifikante Rolle. Auch ist nach aktuellem Kenntnisstand Verwendungen bei Vegetatationsbränden nicht mit dem Schadstoffaufkommen zu rechnen, was einen umluftunabhängigen Atemschutz voraussetzt. Daher wurde von Änderungen in der G26.1 und G26.2 abgesehen.

Die relevanten Neuerungen für die G26.3 treten ab heute in Kraft und sind den Untersuchern in den arbeits- und betriebsmedizinischen Untersuchungsstätten der letzten Wochen per Schreiben zugeteilt worden. Für die AGT ändert sich prinzipiell nichts, auch mit einer verlängerten Untersuchungszeit ist nicht zu rechnen. Damit die Untersuchung nicht verzögert wird, hier die entsprechenden Änderungen in kurzer Erwähnung: In Kursiv die dazu entsprechenden Erklärungen.

Körperliche Untersuchung und Anamneseerhebung:

1. Es ist insbesondere der Punkt Gewichtsverlust, Nachtschweiß und unklares Fieber bzw. Temperaturverläufe zu dokumentieren und zu melden. Sogenannte Alarmzeichen bei vielen bösartigen Erkrankungen. Zur Untersuchung hin kann die Anamnese verkürzt werden, indem durch die AGT aktuelle Temperatur- und Gewichtsverläufe mit 3 Werten im Tagesverlauf dokumentiert werden. Hierbei ist der Gewichts/Temp. Index nach Futter (Körpergewicht/2xTemp) bei einem Wert über 1,3 als Warnsignal zu sehen.

2. Um bei Männern im Untersuchungsbefund den Prostata Schmerz-Status und die Form, sowie eventuelle Knotungen und Verhärtungen im 3 Jahres-Verlauf der G26.3 zu bemerken, ist ein solcher nun obligat zu erheben. Hintergrund: Gerade bei jungen Männern kann dann im Verlauf der Untersucher bei jeder erneuten Rektaluntersuchung in der G26.3 früh eine Veränderung erkennen und handeln. Bei älteren Männern ist mit Veränderungen bereits zu rechnen, die jährliche G26.3 bietet jedoch sehr gut die Möglichkeit der zeitnahen Vergleichserhebung im Verlauf von 12 Monaten.

3. Digitalisierung: Im Bereich der Malignomerkennung des Enddarmes hat sich die Fingeruntersuchung (per Digitus = digital) als ein kostengünstiges und probates Mittel erwiesen. Hier ist insbesondere der Sphinktertonus und die fühlbare Gewebestruktur zu erheben und zu dokumentieren. Je nach Digitus muss mit 12 bis 14 cm Tiefenbefund abanal untersucht werden. Der Sphinkter ist als Palpationsbefund bezüglich Ausprägung von Tonus, Kraft, Gleichmäßigkeit und Schleimhautbild zu dokumentieren. Insbesondere ist auch das bei der Untersuchung zu erkennende analgetische Bild dem Patienten zu entnehmen und auf der Wong-Baker-Skala zu dokumentieren. Dem AGT kann die Untersuchung erleichtert werden, indem das Rektum geleert präsentiert wird. Auf ballaststoffreiche Ernährung in den Tagen vor der Untersuchung ist zu achten, insbesondere die hochkalorische Kost der Berufsfeuerwehrküchen muss zeitnahe zum Untersuchungstermin z.B. auf vegetabile Kost umgestellt werden. Laktovegan lebende Berufsfeuerwehrangehörige können entsprechend ihrer Ernährungsgewohnheiten natürlich am Untersuchungstag auch Fleisch konsumieren, hier ist nicht mit Problemen zu rechnen.

Für weibliche Untersuchungskandidatinnen ist die Lymphknotenuntersuchung und der Mamma-Palpationsbefund aufrecht in der vertikalen Oberkörperposition in die Liste mit eingeflossen. Palpable (tastbare) Knoten, Verhärtungen und schmerzhafte Resistenzen sind entsprechend den ärztlich bekannten Richtlinien den weiteren notwendigen Untersuchungen zuzuführen. Bei den Frauen wird auf weitere Früherkennung, hier insbesondere das Cervixkarzinom, verzichtet. Mit einem Rückgang der Erkrankung durch die Impfung wird gerechnet, gleichzeitig ist mit Erkrankung durch Papillomaviren selten Feuerwehr relatiert und nur Einzelfälle sind beschrieben und als Arbeitsunfälle oder Berufskrankheit anerkannt. Für die allgemeine Tastuntersuchung sollte das Untersuchungsobjekt frei hängend zugänglich sein. Bei einem Missverhältnis zwischen großer AGT und kleinerem ärztlichen Personal wird nochmals darauf hingewiesen, dass gerade die axillären Lymphknoten nur in der Optimalposition untersucht werden können. Bei den gängigen Hilfsmethoden hat das Besteigen der Untersuchungsliege durch die Untersucher mit rücklings zugewandter Patientin sich als bestes Hilfsmittel erwiesen.  

Dies sind also die aktuellen Neuerungen der G26.3. Alle Untersuchungsbestandteile sind ab dem 1.4. obligat mit den oben genannten Erweiterungen zu erfolgen. Bis diese im Untersuchungsbefund dokumentiert und dieser Befund der Wehrleitung vorgelegt wurde, ist ein AGT natürlich nicht einsetzbar und auch nicht versichert. Für Rückfragen stehen natürlich allen Feuerwehrangehörigen ihre Feuerwehrärztinnen und -Ärzte und die medizinischen Fachberater zur Verfügung. Ihre GUV.

Update 02.04.2019

Es handelt sich bei diesem Text um einen Aprilscherz.