Hilfe! Diesem Artikel der Ostseezeitung nach war’s das mit den Feuerwehren. Anscheinend jedoch nur mit den Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern, womit der Rest beruhigt aufatmen kann. Es verhält sich nämlich so, dass wir – die „Gefangenen des Paragraphendschungels“ – um unser Überleben bangen müssen, da „Eine neue Richtlinie der Europäischen Kommission“ vorsieht, dass maximal 48 Stunden Arbeitszeit sowohl auf Arbeit (bezahlt) als auch auf Ehrenamt (unbezahlt) entfallen können.
Leider gibt der Artikel nicht mehr her. Hier ist Hilfestellung: es gibt sehr wohl ein Positionspapier namens DFV-Position zur Anwendbarkeit der EU-Arbeitszeitrichtlinie auf Freiwillige Feuerwehren (PDF) vom Februar 2011, in dem diese Gleichstellung richtigerweise abgelehnt wird, unter Anderem mit Verweis auf die nationale Auslegung des Arbeitnehmer- bzw. -geberbegriffs.
Bei „eine neue Richtlinie“ handelt es sich vielmehr um eine Anpassung der EU-Arbeitszeitrichtlinie (FWnetz berichtete beispielsweise 2008).
Unterm Strich weren Brände auch in Mecklenburg-Vorpommern bis auf Weiteres von der Feuerwehr gelöscht.