Unerfreuliche Post: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für die Verwendung zweier von ihrem Mandanten urheberrechtlich geschützter Texte, Kostenpunkt €736, zahlbar bis 23.03.

In der Anlage zwei URLs im FWnetz von 2008 (!), wo ich mir die bestreffenden Textstellen bitte selbst heraussuchen darf.

Fakt: nach AGB sind das für das FWnetz fremde Inhalte (Kommentar + Artikel), also nicht von mir erstellte Texte. Wie sehr das gerichtlich verwertbar ist, weiss ich nicht. Weitere Fakten: Text 1 ist ein Kommentar, die betreffenden Textstellen sind korrekt als Zitate gekennzeichnet und dienen der Grundlage bzw. dem Verständnis. Zu Text 2 sei soviel gesagt, dass der Mandant nicht der Urheber ist, wie behauptet, also nicht besonders sorgfältig recherchiert.

Das zu den Details. Was mich viel mehr ärgert (über den vermasselten Sonntag hinaus) ist, dass sich jemand tatsächlich sowas als Geschäftmache ausgesucht hat. Ich befürchte, dass so jemand auch noch irgendwann auf ein – vernommen – erfülltes und zufriedenes Leben zurückblicken wird. Mein Verständnis und vermutlich das der meisten, wenn nicht aller Helfer (ehrenamtlich oder nicht) ist dem genau umgekehrt. Wenn es denn tatsächlich um Recht gehen würde, würde eine einfache Anfrage bzw ein kurzer Hinweis natürlich reichen, aber die Diskussion ist hier nun wirklich völlig irrelevant.

Und egal wie sehr ich im Recht bin (was ich glaube), es ändert nichts daran, dass es mich zu einem unpassenden Zeitpunkt Nerven kosten wird, und ganz sicher nicht günstig, da ich es natürlich einem Anwalt übergeben muss.

Das Problem: ich weiss nicht, wieviele solcher Leichen im FWnetz-Keller noch vorhanden sind und ob man sogar das Archiv nicht einfach offline nimmt.