Eine kleine Ergänzung zu meinem letzten Beitrag Gemeinde verpflichtet BürgerInnen zum Feuerwehrdienst:

Als (Rheinland-)Pfälzer gibt es für mich den Begriff „Pflichtfeuerwehr“ eigentlich nicht, da dieser Begriff im LBKG nicht existiert. Anscheinend nahm der rheinland-pfälzische Gesetzgeber an, dass sich immer ein paar Freiwillige engagieren werden und daher der Begriff nicht notwendig sei. Im aktuellen Fall von Tiefenthal trifft diese Vermutung sogar zu.

Auf jeden Fall stellte ich mir schon öfters die Frage, in welchen Bundesländern dieser Begriff im jeweiligen Feuerwehrgesetz auftaucht. Ich habe jetzt nachgeschaut. Ergebnis: In zehn von 16 Bundesländern taucht der Begriff „Pflichtfeuerwehr“ auf. More