Die Feuerwehr hilft bei einem Verkehrsunfall.

Fast könnte man sagen, dass – vor der aktuellen Problematik mit Videos von Verletzten in Deutschland – eine kleine Meldung aus der Schweiz wie eine Bombe einschlug, aber nur fast. Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter ASA in der Schweiz schlug in den letzten Tagen laut einer Mitteilung des Schweizer Rundfunks SRF vor, den Erste-Hilfe-Kurs, in der Schweiz Nothelfer genannt, bei der Führerscheinausbildung zu streichen. Als Begründung führte der Verband an, dass einerseits die Zahl der Verkehrsunfälle sinke, über das Mobiltelefon schnell Hilfe herbeigerufen werden können und dass sich laut einer Umfrage in der Bevölkerung große Lücken über das Erste-Hilfe-Wissen auftäte. Durch den Wegfall dieses Ausbildungsthemas könne man, so der Verband, die angehenden Fahrzeuglenker intensiver auf das Fahren vorbereiten. Allerdings will man den Vorschlag nur zur Diskussion verstanden wissen. [Siehe auch NZZ.ch]

Ähnlich wie in Deutschland wir der Kurs über lebensrettenden Sofortmaßnahmen bei einer vom Bundesamt für Straßen ASTRA anerkannten Stelle besucht (vgl. Art. 10 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr).

Generell halte ich allein schon die Diskussion für bedenklich, denn Erste-Hilfe leistet man, um anderen das Überleben zu sichern, und nicht um „nur“ den Führerschein zu erhalten. Erste Hilfe hat also eine gesellschaftliche Dimension und kann deshalb nicht oft und intensiv genügt geübt, wiederholt und gefordert werden. Gerade das Argument, durch die Verbreitung der Mobiltelefone könne schnell Hilfe gerufen werden, entbehrt jedweder Logik. Mit jeder Sekunde, in der nicht geholfen wird, verschlechtern sich die Überlebenschancen. Und es nicht so, dass es in der Schweiz keine Verletzten im Straßenverkehr gäbe (2016 10.221 Verletzte nur mit dem PKW). Außerdem verleitet das Mobiltelefon – wenn man es schon mal in der Hand hat – dazu Videos oder Bilder zu machen, ein Problem, welches es auch in der Schweiz gibt. Auch die Eintreffzeiten des Rettungsdienstes (z.B. 15 Minuten in 90% der Fälle im Kanton St. Gallen) unterliegen in der Schweiz ähnlichen Restriktionen und Problemen wie in Deutschland.

Erste Hilfe muss beim Erwerb des Führerscheins, egal in welchem Land, Pflicht bleiben und durch zyklische und praktische Wiederholungen ins Gedächtnis gerufen werden, denn sonst gibt es bald mehr Handyvideos als Ersthelfer.